Warum prüfen?

  • um Unfällen und Bränden vorzubeugen
  • Vermeidung hoher Reparaturkosten und Folgeschäden
  • Schutz vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Anlagen
  • Vorbeugung vor Haftungsausschlüssen der Berufsgenossenschaft und Versicherungen
  • Nachweispflicht gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt wird erfüllt
  • Vermeidung von Geldbußen oder gar Straftatbeständen
  • Prämienermäßigung bei vielen Versicherungen

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)


Sie ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung für die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel an Arbeitsplätzen (ehemals BGV A3). Jeder Arbeitgeber muss anhand dieser anerkannten normgerechten Prüfung aller elektrischen Geräte, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachweisen. Auch für Vermieter, Mieter, Eigentümer und weitere Personen­kreise kann eine Prüfung zwingend erforderlich oder zumindest ratsam sein.

Ab dem 01.05.2014 wurde durch den Zusammenschluß der Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfall­versicherungs­trägern das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände vereinheitlicht.
So wurde die BGV A3 ersetzt durch die DGUV Vorschrift 3 und die GUV-V A3 wurde ersetzt durch die DGUV Vorschrift 4.
Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden unter Anderem durch diese Vorschriften gesetzlich dazu verpflichtet entsprechende Prüfungen durchzuführen.

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