Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Wir übernehmen für Sie die gewissenhafte und rechtssicher dokumentierte Durchführung von gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen.
Diese erfolgen durch qualifizierte "befähigte Personen" bzw. Elektrofachkräfte (EFK). Wir können Ihnen daraus ggf. erforderliche Präventions- und Schutzmaßnahmen aufzeigen und auch anbieten.

Die Festlegung der Prüfintervalle erfolgt unter Berücksichtigung folgender Punkte:

  • gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Fehlerquoten der Betriebsbereiche 1)
  • Benutzungsdauer und -häufigkeit der Arbeits-/ Betriebsmittels
  • mechanische, chemische und thermische Beanspruchungen sowie Witterungs- und Umwelteinflüsse
  • Unfallgeschehen vergleichbarer Arbeits-/ Betriebsmittel
  • Qualifikation und Erfahrung der Benutzer / Mitarbeiter

1) Wenn bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln die in bestimmten Betriebsbereichen festgestellten Abweichungen von den Grenzwerten (Fehlerquote) höchstens 2 % beträgt, kann die Prüffrist gemäß DGUV V3 als ausreichend angesehen werden.

PDF zur Ansicht und zum Download:
Gefährdungsbeurteilung nach EN ISO 13849