Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

In keinem, noch so gut geführten Betrieb, sind Mängel in den Abläufen absolut sicher auszuschließen. Defizite können allerdings für ein Unternehmen und dessen Verantwortliche im Schadensfall sehr unangenehme Konsequenzen haben. Nicht nur das Unternehmen kann mit einem Bußgeld belegt werden, auch die Verantwortlichen setzen sich dem Risiko einer Strafverfolgung durch die Behörden aus. Auch das Unternehmen kann Ihnen gegenüber zivilrechtliche Ansprüche bei Pflichtverletzungen geltend machen, insbesondere bei Vorständen und Geschäftsführern.



Gesetzeskonformer Arbeitsschutz in Unternehmen


Aufbauorganisation und Beauftragtenwesen

Verantwortlichkeiten werden durch einen Organisationsplan und Funktions­beschreibungen verdeutlicht. Der Organisations­plan stellt die hierarchischen Beziehungen im Unternehmen dar. Die Funktions­beschreibungen geben Aufschluss über Aufgaben, Pflichten, Kompetenzen und Rechte. Die Pflichten können nur erfüllt werden, wenn auch die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus müssen Betriebe je nach Tätig­keits­feld bestimmte Betriebs­beauftragte benennen. Der Gesetz­geber verlangt hier in diversen Regel­werken einige verschiedene Experten, bspw:

  • Betriebsärzte,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Brandschutzbeauftragte,
  • Gefahrgutbeauftragte,
  • Immissionsschutzbeauftragte,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Elektrofachkräfte

Gesetze

Arbeitgeber sind mit einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften konfrontiert, mit denen der Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sichergestellt werden sollen, u. A.:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) u. A. mit
    - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
    - Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit
    - „Störfallverordnung“, Bundes-Immissions­schutz­verordnung (BImSchV)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) VII mit
    - Unfallverhütungsvorschriften (DGUV)
Darüber hinaus sind auch erteilte Bau- bzw. Betriebs­genehmigungen mit Auflagen und Neben­bestimmungen einzuhalten.